Antragsverfahren
Wir bieten Beratung zum Antragsverfahren:
- Informationsgespräch über das Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens mit dem Interessenten, der gesetzlichen Betreuung, den Eltern oder sonstigen Angehörigen
- Hilfeplangespräch mit dem Interessenten, dem gesetzlichen Betreuer, den Eltern und der Leitung der AWH – Ambulante Wohnhilfen gGmbH
- Antragstellung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder andere Kostenträgern mit Hilfe der AWH.
- Clearingverfahren durch den Kostenträger mit dem Antragsteller, der gesetzlichen Betreuung u. a.
- Wohnungssuche durch den Interessenten, unterstützt durch gesetzlichen Betreuer, Eltern, Angehörige, Mitarbeiter der AWH u. a.
- Stellung des Antrags auf Unterstützung zum Lebensunterhalt durch Grundsicherungsleistungen und Wohngeld bei der Stadt durch gesetzlichen Betreuer, Eltern, Angehörige, unterstützt durch Mitarbeiter der AWH
- Umzug in die eigene Wohnung, unterstützt durch Freunde, Eltern, Angehörige, Mitarbeiter der AWH
- Einrichten der Wohnung nach den eigenen Wünschen, unterstützt durch Freunde, Eltern, Angehörige, Mitarbeiter der AWH