Antragsverfahren

Wir bieten Beratung zum Antragsverfahren:

  • Informationsgespräch über das Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens mit dem Interessenten, der gesetzlichen Betreuung, den Eltern oder sonstigen Angehörigen
  • Hilfeplangespräch mit dem Interessenten, dem gesetzlichen Betreuer, den Eltern und der Leitung der AWH – Ambulante Wohnhilfen gGmbH
  • Antragstellung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder andere Kostenträgern mit Hilfe der AWH.
  • Clearingverfahren durch den Kostenträger mit dem Antragsteller, der gesetzlichen Betreuung u. a.
  • Wohnungssuche durch den Interessenten, unterstützt durch gesetzlichen Betreuer, Eltern, Angehörige, Mitarbeiter der AWH u. a.
  • Stellung des Antrags auf Unterstützung zum Lebensunterhalt durch Grundsicherungsleistungen und Wohngeld bei der Stadt durch gesetzlichen Betreuer, Eltern, Angehörige, unterstützt durch Mitarbeiter der AWH
  • Umzug in die eigene Wohnung, unterstützt durch Freunde, Eltern, Angehörige, Mitarbeiter der AWH
  • Einrichten der Wohnung nach den eigenen Wünschen, unterstützt durch Freunde, Eltern, Angehörige, Mitarbeiter der AWH